Alle europäischen Amphibien und Reptilien sowie einige außereuropäische Gattungen und Arten sind besonders geschützt. Sie dürfen nur unter Einhaltung entsprechender Bestimmungen erworben, gehalten und verkauft werden. Das Artenschutzrecht ist dem ständigen Wandel unterlegen, so dass es selbst den zuständigen Behörden schwer fällt, den Überblick zu behalten. Am 1. Juni 1997 trat die neue EU-Artenschutzverordnung in Kraft, die durchgreifende Änderungen mit sich brachte. Die Nachzucht bedrohter Arten soll gefördert, die illegale Einfuhr wirkungsvoll bekämpft werden.